FAQ

Eintritt und Ausbildung

Habt ihr eigentlich noch Platz für neue Kameraden? Ihr seid doch so viele!

Die Anzahl unserer Einsatzkräfte richtet sich nach Gesetz und beträgt mindestens eine doppelt vorgehaltene Zugstärke (=2x 21 Leute). Wir freuen uns über jeden, der den Weg zum Feuerwehrdienst findet. Zu viele Leute kann man gar nicht haben. "Viele Hände, schnelles Ende" - je mehr Leute, desto geringer ist die Belastung für den einzelnen. Und beim Feuerwehrdienst kann man seinen Mitmenschen auf vielfältige Weise wirkliche Hilfe leisten, oftmals als einzige Institution überhaupt! 

Wer kann Mitglied der Einsatzabteilung werden?

Grundsätzlich jeder, der zwischen 18 und 60 Jahre alt und für den Feuerwehrdienst geeignet ist. Weitere Einstiegsvoraussetzungen gibt es nicht! Bei Interesse schreibt uns einfach an oder kommt montags um 18:30 Uhr zum Dienstabend. Ihr könnt auch gerne einfach mal zur Probe mitmachen um Euch zu entscheiden.

Auch ältere Neueinsteiger sind immer willkommen!

Wie gestaltet sich die Ausbildung bei der Feuerwehr?

Jeder Neueinsteiger muss den Grundlehrgang bestehen um an Einsätzen teilnehmen zu dürfen. Dieser Lehrgang wird vom Landkreis mehrmals im Jahr angeboten. Daneben gibt es die Standortausbildung in der Wehr. Weitere Qualifizierungen sind später auf Kreisebene und an der Landesfeuerwehrschule möglich.

In welche Feuerwehr kann ich eintreten?

Feuerwehrmann und Feuerwehrfrau kann ich immer in der Feuerwehr werden, die es an meinem Wohnort gibt. Darüber hinaus kann ich zusätzlich Mitglied der Feuerwehr an dem Ort werden, in dem ich arbeite.

 

Einsatzdienst

Wie wird die Feuerwehr alarmiert?

Die Obersuhler Wehr wird ausnahmslos über Funkmeldeempfänger alarmiert. Andere Ortsteile unserer Gemeinde werden per Sirene alarmiert. Jeden 2. Samstag im Monat um 11 Uhr wird eine Sirenprobe in der Gemeinde Wildeck durchgeführt. Die Sirenen dienen immer noch als Rückfallebene der Alarmierung und zur Warnung der Bevölkerung.

Wann habt ihr Einsatzbereitschaft?

Wir sind 365 Tage im Jahr, 7 Tage die Woche und 24 Stunden am Tag einsatzbereit. Bereitschaftslisten also, wann wer wie Dienst hat, gibt es daher nicht. Es gibt allerdings je nach Einsatzanlass für die Leitstelle die Möglichkeit, nicht immer alle Einsatzkräfte zu alarmieren, sondern nur den Teil an Kräften, der gerade gebraucht wird.

Wie viel Geld bekommt ihr für einen Einsatz?

Wir arbeiten ehrenamtlich, d. h. wir bekommen kein Geld für unseren Einsatz. Gleichwohl kann die Verwaltung der Gemeinde Feuerwehreinsätze nach Satzung abrechnen. Außerdem bekommen unsere Führungskräfte eine Aufwandsentschädigung für aus ihrem Amt entstehende Kosten (Fahrten zu Besprechungen, Büro, Telefon etc.).

Dürft ihr bei Einsätzen Eurer Arbeitsstelle fern bleiben?

Ja. Das ist geltendes Recht. Der Arbeitgeber bekommt den Verdienstausfall erstattet und muss uns freistellen. Gleiches gilt übrigens auch für die Teilnahme an Lehrgängen.

 

Sonstiges und Recht

Welche gesetzlichen Grundlagen existieren eigentlich für die Feuerwehr?

Neben vielen Dienstvorschriften hier die beiden wichtigsten Grundlagen: HBKG und Satzung der Gemeinde.

Müsst ihr denn immer mit Martinshorn fahren?

Ja, dazu sind wir durch die Straßenverkehrsordnung verpflichtet. Blaulicht alleine reicht nicht aus.

Auf dem Weg zum Einsatz missachtet ihr Verkehrsregeln. Dürft ihr das überhaupt?

Ja. Dieses Sonderrecht ist nicht an ein Feuerwehrfahrzeug gebunden. Natürlich müssen wir abwägen, ob ein Verstoß im Verhältnis zum erlangten Ziel steht.